Die deutsche UL-Flugzeug Historie im internationalen Umfeld - ein kurzer Rückblick
Das so genannte "Ultraleichtflugzeug" oder kurz "UL Flugzeug" gibt es eigentlich
noch gar nicht so sehr lange. In Deutschland genaugenommen erst seit 1979, als im
Rahmen eines Erprobungsprogrammes zunächst einmal erste Erfahrungen mit den seltsamen
Luftsportgeräten gesammelt werden durften. Drei Jahre später legalisierte dann das
Bundesministerium für Verkehr durch eine Allgemeinverfügung den Betrieb der "UL Flugzeuge"
auch für die damals noch sehr dünn gesäte "breitere Masse". Enthusiasten und Leichtpioniere
wagten sich an das neue Flugvergnügen in den luftigen, anfänglich auf 100 kg Leergewicht
begrenzten Fluggeräten, die ursprünglich auch nur einsitzig betrieben werden durften.
Das Limit für das Leergewicht der UL-
Ab 1993 gab's dann weitere dringend erforderliche Anpassungen: man ging dazu über, wie bei konventionellen Flugzeugen das maximale Abfluggewicht (MTOW bzw. Max.TakeOff Weight) an Stelle des Flugzeugleergewichts zu regulieren. Dieses war zunächst begrenzt auf 400 kg und wurde 1994 dann auf die europäisch heutzutage üblichen 450 kg angehoben. Auch die Beschränkung auf eine Person war bereits früh einer Erweiterung auf zwei Sitze gewichen, was für die sichere und einfachere Schulung von Piloten nahezu unumgänglich war.
Im Jahr 1993 wurde die Allgemeinverfügung des Bundesministeriums für Verkehr aufgehoben
und durch eine Luftsportgeräteverordnung ersetzt sowie die Fach-
Die Ultraleichtflugzeug-
Weitere Regulierungen betrafen die Lärmemissionsgrenze. Diese wurde bei Vollgas in
150 Meter Überflug auf 55 dB(A) festgelegt -
Das maximale Kraftstoffvolumen der UL-
Und es existierte beispielsweise beim Flugbetrieb bereits von Anfang an in Deutschland der so genannte Flugplatzzwang für Ultraleichtflugzeuge, während deren Betrieb im europäischen Ausland praktisch unbeaufsichtigt von jeder Wiese aus erfolgen konnte.
In Deutschland gab es als weltweit einziges Land die Auflage, ein obligatorisches
(nicht optionales!) ballistisches Fallschirm-
Die Einhaltung deutscher Zulassungskriterien haben die Entwicklungskosten für deutsche Hersteller im Vergleich zum europäischen Wettbewerb stark erhöht und leider auch die Innovationsdynamik entsprechend gebremst, während europäische und hier insbesondere auch osteuropäische Hersteller mit relativ frei entwickelten Fluggeräten internationalen Vorsprung und eine Sicherung ihrer Marktpositionen erzielen konnten.
Nicht von ungefähr präsentiert sich uns also die aktuelle Aufteilung der LSA-
